Streitbeilegung
Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Der Träger der Einrichtung bzw. die Einrichtung nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Martin LutherWer den "stillen Freitag" und den Ostertag nicht hat, der hat keinen guten Tag im Jahr.
Der Träger der Einrichtung bzw. die Einrichtung nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.